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Steuerberater · Wirtschaftsprüfer · Kanzleiinhaber

Sie prüfen Bedingungen berufsmäßig. Ihre eigene Krankenversicherung hat nie jemand geprüft.

Für steuerberatende und wirtschaftsprüfende Berufe gelten eigene Regeln: Versorgungswerk statt gesetzlicher Rente, Einkommen aus Kanzleigewinn statt Festgehalt, Saisonspitzen, in denen ein Ausfall unmittelbar auf das Mandat durchschlägt. Standardtarife und Standardberatung bilden das nicht ab.

Ihre Berufssituation

Kanzleiinhaber, Partner, angestellt – die Fragen sind nicht dieselben.

Wählen Sie Ihre Situation. Sie sehen, wie der Zugang zur privaten Krankenversicherung geregelt ist, wo die relevante Lücke liegt und was jetzt zu entscheiden ist.

Fall 01Angestellt in Kanzlei oder Prüfungsgesellschaft, Einstieg
Zugang zur PKV
Zugang hängt an der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wird sie überschritten, ist der Wechsel möglich – mit dem jungen Gesundheitszustand zu den besten Bedingungen, die Sie je haben werden.
Die Lücke, die zählt
Nach sechs Wochen Krankheit ersetzt der Arbeitgeber nichts mehr. Das gesetzliche Krankengeld ist gedeckelt und liegt deutlich unter dem Nettoeinkommen der Berufsgruppe.
Was jetzt sinnvoll ist
Früh entscheiden, aber nicht übereilt: Gesundheitsfragen sind jetzt am einfachsten zu beantworten, und die Option auf einen späteren Kanzleiaufbau gehört in die Tarifwahl.

Welche Regelung für Sie gilt, hängt von Status, Kammer und Einkommen ab. Im Erstgespräch ordnen wir Ihren Fall konkret ein.

Der Punkt, der in keiner Standardberatung vorkommt

‚Im Alter zurück in die gesetzliche‘ – für Ihren Berufsstand rechnet sich das anders.

Der gängige Rat lautet: privat versichern, im Alter in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, dort zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss. Wer über ein Versorgungswerk versorgt ist, fällt aus dieser Rechnung heraus – in zwei Stufen.

  1. Stufe 1

    Kein Zuschuss zur Krankenversicherung

    Den Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag zahlt die gesetzliche Rentenversicherung – zur gesetzlichen Rente. Eine Rente aus dem Versorgungswerk ist keine gesetzliche Rente. Sie ist Ihr Versorgungsbezug, aber kein Auslöser für einen Zuschuss. Der komplette Krankenversicherungsbeitrag bleibt bei Ihnen – in der privaten wie in der gesetzlichen Versicherung.

  2. Stufe 2

    Und die Krankenversicherung der Rentner ist meist verschlossen

    Die vergünstigte Krankenversicherung der Rentner setzt eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Versicherung voraus. Wer den Berufsstand früh über Kammer und Versorgungswerk betreten hat, erfüllt sie in der Regel nicht. Bleibt die freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft – und dort werden bei Selbständigen und Versorgungsbezieherinnen nahezu alle Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen.

  3. Folge

    Die Rückkehr ist kein Sparprogramm

    Damit entfällt das Hauptargument gegen die private Krankenversicherung für Ihren Berufsstand. Die Entscheidung ist nicht ‚heute privat, später günstig zurück‘, sondern: welchen Leistungsumfang wollen Sie dauerhaft, und wie planen Sie den Beitrag im Ruhestand. Das Zweite ist gestaltbar – vorausgesetzt, es wird früh geplant und nicht mit 60 entdeckt.

Was für Kammerberufe auf dem Tisch liegt

Nicht der günstigste Beitrag. Die Bedingungen, die im Ernstfall gelten.

Für steuerberatende und wirtschaftsprüfende Berufe stehen über Kammern, Verbände und Arbeitgeber besondere Vereinbarungen zur Verfügung. Interessant ist daran nicht der Beitrag, sondern der Zugang: welche Gesundheitsprüfung gilt, welche Leistungen sind zugesagt, wie schnell kommen Sie an einen Termin.

  • Zugang

    Vereinbarungen für den Berufsstand

    Über Kammern, Berufsverbände und größere Kanzleien bestehen Vereinbarungen, die den Annahmerahmen und die Bedingungen betreffen – je nach Vereinbarung bis zu einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Welche für Sie greift, hängt an Kammer, Arbeitgeber und Status.

  • Behandlung

    Freie Arzt- und Klinikwahl

    Facharzt ohne Umweg, Behandlung durch den Spezialisten Ihrer Wahl, stationär Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung – vertraglich zugesagt, nicht politisch beschlossen.

  • Tempo

    Facharzttermine in Tagen statt Monaten

    Ein Terminservice übernimmt die Suche und vereinbart den Termin beim passenden Facharzt. Für eine Berufsgruppe mit Fristen und Prüfungssaison ist Wartezeit ein wirtschaftlicher Faktor.

  • Sicherheit

    Medizinische Zweitmeinung von Spezialisten

    Bei schweren Diagnosen prüft ein internationales Netzwerk ausgewiesener Spezialisten Ihren Fall und die vorgeschlagene Therapie. Sie bekommen eine zweite, unabhängige fachliche Einordnung, bevor entschieden wird.

  • Alltag

    Ärztliche Videosprechstunde

    Erste ärztliche Einschätzung per Video, auch abends und am Wochenende, inklusive Rezept und Bescheinigung. Praktisch, wenn der Tag zwischen Mandantenterminen keine Wartezimmerstunde hergibt.

  • Mandate

    Schutz auch im Ausland

    Behandlung auf Reisen und bei Ausländeraufträgen mitgedacht – bis zu weltweitem Schutz und Rücktransport, abhängig vom gewählten Umfang.

  • Alter

    Beitrag im Ruhestand vorbereiten

    Entlastungsbausteine, die Sie in den starken Kanzleijahren finanzieren und die den Beitrag ab einem festgelegten Alter dauerhaft senken. Planbar, nicht dem Zufall überlassen.

  • Familie

    Familie und Vorsorge

    Kinder werden unabhängig vom Elterneinkommen versichert, Vorsorgeuntersuchungen ohne starre Altersintervalle, Zahnleistungen auf einem Niveau, das ohne Zuzahlungsdebatte auskommt.

Der konkrete Umfang hängt vom gewählten Tarif und der für Sie geltenden Vereinbarung ab. Ich sage Ihnen im Gespräch, was in Ihrem Fall tatsächlich zugesagt werden kann – und was nicht.

Einkommen und Kanzlei bei Arbeitsunfähigkeit

Sechs Wochen krank. Zwei Zahlenreihen entscheiden dann, wie teuer das wird.

Die Krankenversicherung zahlt Behandlungen. Ihr Einkommen und die laufenden Kanzleikosten sind zwei getrennte Positionen – und werden regelmäßig zu niedrig oder gar nicht abgesichert. Beide gehören nebeneinander auf ein Blatt.

AIhr EinkommenKrankentagegeld – was in die Bemessung gehört
  • A.1Kanzleigewinn oder GewinnanteilBemessungsgrundlage, nicht das Entnahmekonto eines guten Monats
  • A.2Tantiemen und variable VergütungBei angestellten Berufsträgern oft der größere Teil – im gesetzlichen Krankengeld nicht enthalten
  • A.3Vergütung für Mandate und NebentätigkeitenLehraufträge, Beiratsmandate, Gutachten – fällt bei Ausfall zuerst weg
  • A.4Karenzzeit passend zum StatusAngestellte ab dem 43. Tag, Selbständige deutlich früher – abgestimmt auf Rücklagen und Partnervertrag
  • A.5Anpassung bei steigendem GewinnOhne Erhöhung sichert der Vertrag in zehn Jahren das Einkommen von heute ab
BIhre KanzleiKosten, die weiterlaufen, wenn Sie ausfallen
  • B.1Gehälter und SozialabgabenDer größte Fixkostenblock – unabhängig davon, ob Sie im Büro sind
  • B.2Miete, Software, DATEV-KostenVertraglich gebunden, monatlich fällig, nicht kurzfristig kündbar
  • B.3Vertretung und FremdleistungFristen laufen weiter: Jahresabschlüsse, Erklärungen, Testate brauchen einen Vertreter
  • B.4Beiträge zu Kammer und VersicherungenBerufshaftpflicht und Kammerbeitrag pausieren nicht
  • B.5Honorarausfall in der SaisonEin Ausfall im ersten Halbjahr trifft anders als im Sommer – das gehört in die Auslegung

Zwei Verträge, ein Zweck

Krankentagegeld ersetzt Ihr privates Einkommen. Eine Absicherung der fortlaufenden Kosten trägt den Betrieb. Wer nur das Erste hat, zahlt die Kanzlei im Ernstfall aus dem Ersparten – wer nur das Zweite hat, hält die Kanzlei und nicht den Haushalt. Wir legen beide Beträge gemeinsam fest, auf Basis Ihrer Zahlen.

Erstgespräch anfragen20 Minuten, kostenlos, ohne Unterlagen
Häufige Fragen aus der Kanzlei

Die acht Fragen, die in jedem Erstgespräch kommen.

  • Als Angestellter brauchen Sie ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Entscheidend ist, welche Bestandteile Ihrer Vergütung dabei mitzählen – dauerhafte Zulagen ja, einmalige Sonderzahlungen nur unter Bedingungen. Das rechnen wir im Erstgespräch anhand Ihres Vertrags durch, bevor irgendetwas beantragt wird.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie sie direkt in das Formular auf dieser Seite – ich beantworte sie vor jedem Termin.

Frage stellen
Erstgespräch anfragen

20 Minuten, in denen wir klären, ob es überhaupt passt.

Sie schicken mir Ihre Berufssituation und einen Terminwunsch, ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Kostenlos, unverbindlich, ohne Unterlagen.

  • 01Ein AnsprechpartnerSie sprechen mit mir, nicht mit einem Callcenter oder einer wechselnden Hotline.
  • 02Kein Antrag im ErstgesprächIm ersten Termin wird nichts unterschrieben. Wir klären, ob eine Beratung sinnvoll ist.
  • 03Gesundheitsfragen erst anonymIhre Angaben werden ohne Namen geprüft, bevor irgendetwas beantragt wird.
  • 04Auch ein klares NeinWenn eine private Absicherung nicht zu Ihrer Situation passt, sage ich Ihnen das.

Lieber direkt sprechen? +49 2441 771273 – Agentur Fabian Appelhoff, Karolingerstraße 8, 53925 Kall.